Lehramt studieren an der Universität Hamburg

custom header picture

Abgabedatum und Länge der Bachelor-Arbeit

03. November 2014 fejx867 Ein Kommentar

Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, muss die BA ja 4 Monate nach der Anmeldung (zumindest in meinem Fach) abgegeben werden, wobei das Datum der Unterschrift des Erstprüfers zählt. Da ich mir dieses nicht gemerkt habe, richte ich mich jetzt einfach nach der im Abschlussmodul im Stine-Account angegebenen individuellen Frist, obwohl ich glaube, dass das Datum bei der Unterschrift ca. 2 Tage früher ist. Mache ich damit was falsch oder bin ich mit der Stine-Frist auf der sicheren Seite?

Ich habe außerdem noch ein bißchen Probleme mit dem Kürzen der Arbeit. Offiziell sind es ja 25-35 Seiten. Könnt ihr mir sagen, wie weit dies überschritten werden darf, also, was die absolut äußere Grenze ist?

Viele Grüße

Tags




1

  1. Avatar-Foto Alexander Limmer sagt:

    Liebe/r Fejx867,
    die in deinem Abschlussmodul eingetragene Frist ist verbindlich, daher bist Du mit dieser Frist auf der sicheren Seite. Inwieweit Du die angeforderten Seitenzahlen überschreiten darfst, obliegt deinem Erstprüfer. Erkundige dich doch bitte bei ihm. Weitere Informationen zur Anfertigung der Bachelorarbeit findest Du hier: http://www.uni-hamburg.de/zpla/formulare/download/Merkblatt-zur-Anfertigung-der-Bachelorarbeit.pdf. Viel Erfolg bei der Bachelorarbeit!

Comments are closed.