Liebes Blog-Team,
auch in meiner Frage geht es um die Immatrikulationsunterlagen für den Master. Ich habe einen Härtefallantrag aus familiären Grunden gestellt, da ich wegen meiner beiden Kinder auf einen Studienplatz in HH angewiesen bin. Nun steht in der Checkliste, dass „sämtliche Nachweise zur Begründung des bei der Bewerbung eingereichten Härtefallantrages“ in amtlich beglaubigter Form mit einegereicht werden müssen. Gestern hat mir das zuständige Bürgeramt gesagt, dass sie die Geburtsurkunden nicht beglaubigen dürfen und ich dafür zu einem Notar muss.
Muss ich jetzt wirklich bei einem Notar die Geburtsurkunden beglaubigen lassen? Das kommt mir sehr komisch vor und ehrlich gesagt völlig übertrieben…
Könnt ihr mir da helfen?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo,
am besten fragst Du noch mal direkt beim Team Bewerbung und Zulassung (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/bachelor-staatsexamen/zulassung-einschreibung/erweiterte-sprechzeiten-bescheidversand.html) nach, ob die Geburtsukunden wirklich notariell beglaubigt werden müssen oder ob es beispielsweise reicht, mit dem Original in die Sprechstunde zu kommen. Normalerweise müssten auch Standesämter weitere Exemplare von Geburtsurkunden ausstellen oder beglaubigen dürfen.
Liebe Grüße
Ich hab den gleichen Fall. Bei mir war es so, dass das Bürgerbüro auf die Kopien der Geburtsurkunden den Satz „Originale lagen hier vor“ geschrieben haben und das ganze abgestempelt und unterschrieben wurde. Ich muss am Mittwoch zum Campus Center und werde hier berichten, ob’s so langt.
Hallo. Komme gerade vom Campus Center. Auf den Kopien der Geburtsurkunden reicht vom Bürgerbüro der Satz: Originale lagen hier vor. Dann natürlich Stempel und Unterschrift. Vielleicht kann das hier auch nochmal Publik gemacht werden.
Gruß Maren
Hallo. Es langt vom Bürgerbüro der Satz: Originale lagen hier vor, plus Stempel und Unterschrift auf den Kopien der Geburtsurkunden.
Gruß
Maren