Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Modulfrist Lehramt an beruflichen Schulen Wirtschaftswissenschaften

17. November 2016 ferx972 3 Kommentare

Hallo alle zusammen,

ich studiere Lehramt an beruflichen Schulen im Master und frage mich, ob es hier noch Modulfristen gibt? Ich habe im WiSe 14/15 angefangen und in Stine steht, dass eine Modulfrist im WiSe 16/17 überschritten ist. Aber ich habe gehört, dass es keine Fristen mehr gibt? Was stimmt denn nun? Es handelt sich um ein Modul aus den Erziehungswissenschaften.

Vielen Dank.

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto David Kühlcke sagt:

    Liebe/r ferx972,

    die Modulfristen wurden mit der Prüfungsordnung von 2013 abgeschafft, stattdessen gibt es eine maximale Anzahl an Prüfungsversuchen (§22 (3) https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/up-po-u-la-u-med-u-neuf-u-20131009.pdf). Also kann es an sich nicht sein, dass Du eine Modulfrist überschritten hast. Frag am Besten beim entsprechenden Studienbüro nochmal nach (http://www.lehramt.uni-hamburg.de/information-und-beratung/teilstudiengaenge-dezentral).

    Liebe Grüße
    David

  2. ferx972 sagt:

    Hallo David,

    vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ich habe bei euch im Blog nämlich folgenden Eintrag gefunden:

    „Liebe Studierende,
    es gibt zum WiSe 2013/14 eine neue und für alle (außer für Studierende des Lehramts an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften) geltende Prüfungsordnung für die BA- und MA-Lehramtsstudiengänge.
    Aber, so fragt Ihr Euch jetzt vielleicht, was ändert sich denn eigentlich genau in meinem Studium? Es gibt vier Punkte, die Euch besonders interessieren dürften:
    1. Modulfrist überschritten, was mache ich nun? Man muss seine Module nicht mehr in einer Modulfrist abschließen. Natürlich habt Ihr dann immer noch Eure drei normalen Prüfungsversuche, die auch wahrgenommen werden müssen. Solltet Ihr aber mit einem Modul vor dem WiSe 13/14 gestartet haben, gilt für dieses eine nette Übergangsregelung mit sogar ganzen vier Prüfungsversuchen, vorausgesetzt es lag vor dem Beginn des WiSe 13/14 mindestens ein Prüfungsversuch vor.“

    Dort ist die Rede davon, dass diese Regelung nicht für LAB Wirtschaftswissenschaften gilt?

    Vielen Dank.

  3. Avatar-Foto David Kühlcke sagt:

    Liebe/r ferx972,
    Du hast vollkommen Recht. Für die Studierenden der Master-Teilstudiengänge Wirtschaftswissenschaften und
    Betriebswirtschaftliche Schwerpunktfächer findet die aktuelle Prüfungsordnung keine Anwendung (§22 (5) https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt/up-po-u-la-u-med-u-neuf-u-20131009.pdf). Entsprechend gilt bezüglich der Modulfristen für diese beiden Teilstudiengänge die alte Prüfungsordnung (§10 https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/unsortiert/up-po-u-lehramt-u-med-u-20100616.pdf).
    Wenn Du einen dieser Teilstudiengänge studierst, hast Du also tatsächlich noch Modulfristen.

    Liebe Grüße
    David

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