Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Vorläufig im Master

24. Februar 2017 fety354 3 Kommentare

Hallo,

mir ist nicht klar, ob ich, nachdem ich mein Bachelorzeugnis beantragt habe, automatisch im Master bleibe, auch wenn das Zeugnis bis Ende März noch nicht ausgestellt wurde. Anders gefragt: Muss ich nachweisen, dass ich mein Zeugnis beantragt habe und wenn ja, wie gehe ich da vor?

Mit besten Grüßen
fety 354

(Dies ist eine Frage, die ich am 17.02. unter einem anderen Beitrag (als Kommentar) gestellt habe, und die dort leider noch nicht beantwortet wurde).

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3 Kommentare

  1. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Hallo fety354,

    Entschuldige bitte – den Kommentar unter dem anderen Beitrag hatten wir übersehen. Der Antrag auf das Bachelorzeugnis reicht aus, um im Master immatrikuliert zu bleiben – wenn das ZPLA den Antrag bekommen hat, kann der Service für Studierende diese Information abrufen.

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

  2. fety354 sagt:

    Liebe Birte,

    vielen Dank für die Antwort. Ich möchte mich noch einmal vergewissern:

    „… wenn das ZPLA den Antrag bekommen hat, kann der Service für Studierende diese Information abrufen“

    – macht der Service für Studierende das automatisch bei den vorläufig eingeschriebenen Studierenden?

    LG

  3. Steffie Dahms sagt:

    Moin,
    ja, das macht der Service für Studierende automatisch für Dich. Du musst also nichts weiter unternehmen.
    Liebe Grüße

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