Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Übergang Bachelor-Master

17. Mai 2019 fewx237 Ein Kommentar

Hallo,

ich studiere Lehramt für ber. Schulen, Wirtschaftswissenschaften mit BWL-Schwerpunkt. Meine Frage bezieht sich auf den Übergang vom 6. Bachelor-Semester in das 1. Master-Semester. Meine Bachelor-Arbeit muss für einen direkten Übergang in den Master vor der Bewerbung angemeldet sein. Kann der Startpunkt für die Bachelor-Arbeit aber später liegen?
Also wäre es z.B. in Ordnung, die Bachelor-Arbeit am 01. Juni 2019 anzumelden, den Startpunkt aber für Eden 29.07.2019 zu wählen?

Freundliche Grüße

Einschreibung mit Bachelorzeugnis

24. August 2018 fetx206 3 Kommentare

Liebes Blog-Team,
ich habe mich für ein weiteres Studium an der Uni Hamburg mit meinem Bachelorzeugnis aus dem Erststudium beworben, das ich ebenfalls an der Uni Hamburg absolviert habe. Muss ich die Kopie des Bachelorzeugnisses auch amtlich beglaubigen lassen?

Liebe Grüße und Vielen Dank

Immatrikulationsdauer B.A.

06. August 2018 fevx732 Ein Kommentar

Hallo zusammen,
ich studieren im 6. Semester Lehramt für Sonderpädagogik und muss meine Bachelorarbeit am 21.08. abgeben. Durch die Korrekturfrist kann es sein, dass ich die Note dafür erst im Oktober erhalte. Da ich aber nicht direkt den Master weiterstudiere, ist nun meine Frage, ob ich im kommenden Wintersemester noch immatrikuliert sein muss? Also konkret: Muss ich den Semesterbeitrag noch einmal bezahlen oder kann ich mein Bachelorzeugnis auch dann noch beantragen, wenn ich bereits exmatrikuliert bin? Wie lange muss ich immatrikuliert bleiben, damit alles ohne Komplikationen abläuft?

Vielen Dank im Voraus!

Bachelorzeugnis nachreichen

16. März 2018 bao6826 Ein Kommentar

Liebes Forum,

Ich muss für meinen Master mein Bachelorzeugnis nachreichen. Leider hat meine Universität in Münster mir nur das originale Zeugnis zugeschickt und keine beglaubigte Kopie. Ist es möglich, eine beglaubigte Kopie an der Uni Hamburg zu erstellen? Wo muss ich das Zeugnis nachreichen?

Viele Grüße

Prüfungsdatum Bachelor-Zeugnis

19. Februar 2018 fevx716 Ein Kommentar

Liebes Team,
ich bin im Bachelor (LA-Gymn) eingeschrieben und mir wurde gerade die letzte Note der letzten Prüfungsleistung für den Bachelor in Stine eingetragen.
Nun muss ich nur noch meinen Antrag für das BA-Zeugnis für das ZPLA ausfüllen. Dort wird nach dem Prüfungsdatum der letzten Prüfung des Studiums gefragt. Das wäre bei mir (komischerweise!) Grundlagen der Erziehungswissenschaft, aber was für ein Datum soll ich jetzt nachweisen?1) das Datum, an dem ich die Hausarbeit abgegeben habe?
2) das Datum, an dem ich sie spätestens hätte abgeben musste (bei mir war eigentlich am 30.9.2016!)? oder…
3) das Datum, an dem die Note in Stine eingetragen worden ist (für mich heute)?
Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldung 🙂

Master Unterbrechung/ Wechsel

28. November 2017 fetx160 5 Kommentare

Hallo,

Ist es möglich den Master in einer anderen Stadt weiterzumachen? Wenn ja von welchen Bedingungen würde das abhängen?
Oder gibt es die Möglichkeit den Master zu unterbrechen und später wieder aufzunehmen? Wie lange ist so etwas wenn ja höchstens möglich und wie läuft das dann mit Semesterbeiträgen etc.pp?

Außerdem noch eine Frage zum Bachelorzeugnis: bis wann muss ich dieses spätestens beantragen um es pünktlich zum 31.03.2018 (Ende des ersten Mastersemesters) einreichen zu können?

Vielen Dank für eure Hilfe!
LG

Prüfungsdatum BA-Zeugnis Antrag

23. November 2017 feux289 Ein Kommentar

Liebes Team von daslehramtsblog,

ich bin gerade dabei, meinen Antrag für das BA-Zeugnis für das ZPLA auszufüllen. Dort wird nach dem Prüfungsdatum der letzten Prüfung des Studiums gefragt. Das wäre bei mir die Bachelorarbeit, aber ist damit das Datum gemeint, an dem ich die Arbeit abgegeben habe oder das Datum, an dem ich sie spätestens hätte abgeben müssen oder der Eintrag der Note in Stine?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Sarah

Immatrikulation: Amtliche Beglaubigung Bachelorzeugnis

21. August 2017 fbmx728 2 Kommentare

Liebes Team des Lehramtsblogs,

im Zuge der Einschreibung/Immatrikulation zum M. Ed. (Gymnasium) hat sich folgende Frage zum Abschlusszeugnis des Erststudiums ergeben:

Ich habe das Abschlusszeugnis des Bachelors (Lehramt/Gymnasium, an der Uni Hamburg studiert) bereits im Juni 2017 erhalten.

Jetzt steht in der Checkliste „Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation in Masterstudiengängen (Lehramt)“ bezüglich Einreichung des Abschlusszeugnisses Folgendes:

„Abschlusszeugnis des Erststudiums (amtlich beglaubigt)
Falls noch nicht vorhanden, bis spätestens zum Ablauf des 1. Fachsemesters im Masterstudiengang (31.03. bzw. 30.09.) nachzureichen

Hinweis: Für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im aktuellen Semester den Abschluss erwerben werden, übermittelt die Fakultät die Zeugnisdaten.“

Ich habe den „Hinweis“ so verstanden, dass ich kein amtlich beglaubigtes Zeugnis einreichen muss, da ich das Bachelorstudium bereits im Juni 2017 mit Erhalt des Abschlusszeugnisses abgeschlossen habe und die Fakultät für alle im Sommersemester 2017 ausgefertigten Zeugnisse die Daten an das Team „Zulassung und Bewerbung“ übermittelt. Entsprechend habe ich meinem Immatrikulationsantrag nur eine einfache, unbeglaubigte Kopie des Bachelor-Abschlusszeugnis beigefügt.

War diese Vorgehensweise richtig? Oder hätte ich doch eine amtlich beglaubigte Kopie beifügen müssen?

Denn im „Hinweis“ steht ja, „Für Absolventinnen und Absolventen der Universität Hamburg, die im aktuellen Semester den Abschluss erwerben WERDEN, übermittelt die Fakultät die Zeugnisdaten.“ Ich werde den Abschluss ja nicht erst erwerben, sondern habe ihn bereits vor Einreichung des Immatrikulationsantrages erworben.

Vielen Dank für etwaige Informationen!

Beste Grüße

Bachelorarbeit, kein direkter Übergang in den Master

25. Juli 2017 feux168 Ein Kommentar

Hallo 🙂

in zwei Wochen werde ich meine Bachelorarbeit im Fach Erziehungswissenschaften abgeben und danach ein 10monatiges Praktikum in den USA absolvieren, also nicht direkt in den Master übergehen. Da die Prüferinnen in der Regel 6 Wochen Zeit für die Korrektur der Arbeit haben, gehe ich davon aus, dass meine Note ca. Ende September in Stine eingetragen wird. Nun jedoch meine Frage, was passiert, wenn die Prüferinnen länger für die Benotung brauchen. Habe ich auch nach meiner Exmatrikulation Ende September noch Zugriff auf meinen Stine-Account, kann die Note für die Bachelorarbeit einsehen und das Bachelorzeugnis beantragen? Außerdem noch eine weitere Frage: Welche Möglichkeiten bestehen, sollte ich die Bachelorarbeit nicht bestehen? Ich werde mich ja zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Note im Ausland befinden und nicht mehr immatrikuliert sein.

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße 🙂

Bachelorzeugnis neu beantragen

12. Juni 2017 fesx529 Ein Kommentar

Ich habe durch einen unglücklichen, persönlichen Umstand mein Bachelorzeugnis nicht mehr. Kann ich es neu beantragen? Wenn ja, wie und wie viel kostet dies?
Vielen Dank!

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