Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Bewerbung Master

09. Juli 2017 fetx294 13 Kommentare

Ich studiere Lehramt für die Primar- und Sekundarstufe 1 mit den Fächern Mathematik und Deutsch an der UHH. Heute habe ich mich online, in Stine, für den Master dafür an der UHH beworben. Die Bestätigung, dass die Bachelorarbeit angemeldet ist und dass ich 120 Leistungspunkte habe soll abgegeben werden.
Wo und bis wann gebe ich das ab?

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13 Kommentare

  1. LajVin sagt:

    Hallo,

    bei der Online-Bewerbung steht mir die Wahl nicht, mich in ein höheres Fachsemester zu bewerben. (M.E.D an Gymnasien, Deutsch-Englisch). Die obligatorische Suche bringt mir nur eine Bewerbung ins 1. FS, ich kann es gar nicht ändern. Ist jmd. anders diesem Problem begegnet? Kann sein, dass es so „normal“ ist? In diesem Fall heißt es bestimmt, dass ich etwas versah, und jetzt keine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich ist. Kann das sein? Könnte mir bitte jmd. weiterhelfen?

    Keine Antwort kriegte ich bisher von jmdm.

    Danke,

    Louis

  2. Anthi sagt:

    Liebe/r fetx294,

    die Bestätigung für die Anmeldung der Bachelorarbeit und den Ausdruck des Leistungskontos reichst du mit deiner Immatrikulation Mitte August beim Campus-Center ein.

    Beste Grüße
    Anthi

  3. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Lieber Louis,

    Das ist korrekt so. In den Masterstudiengängen der Uni Hamburg ist grundsätzlich keine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich. Du kannst Dich aber ins 1. Fachsemester bewerben und Dir, sollte Deine Bewerbung erfolgreich sein, nach der Einschreibung bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen.

    Mit besten Grüßen,
    Birte Schelling

  4. Sandra Stalpes sagt:

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Unterrichtsfach Französisch (Lehramt Sonderpädagogik). Muss ich den Delf-Sprachnachweis für die Immatrikulation als beglaubigte Kopie nachweisen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Sandra

  5. Anthi sagt:

    Liebe Sandra,

    ja, zur Immatrikulation braucht Du eine beglaubigte Kopie des Zertifikats.

    Beste Grüße
    Anthi.

  6. LajVin sagt:

    @ Birte Schelling: Danke sehr schön für deine Antwort und drück dir die Daumen für mich. ?

    Louis

  7. LajVin sagt:

    Hallo alle,

    ich hätte eine Frage zum nötigen Nachweis über Schulpraktika. (Ich möchte mich in ein Lehramtsmaster einschreiben).

    Ich verfüge bereits über ein BA-Diplom, in dem es auch vorgemerkt ist, dass ich mit diesem Abchluss mein Master auf Lehramt fundiert habe. Wäre es alleine als „Nachweis über Schulpraktika“ ausreichend? Oder bezieht sich dieser Nachweis lieber auf das, tatsächlich in einer Schule schon abgeleistete Unterrichtspraktikum, das ich während des BA absolvieren musste?

    Ich danke im Voraus.

    Louis

  8. LajVin sagt:

    Hallo alle,

    wieder eine Frage. 🙂 Darf ich zur Einschreibung ins Lehramtsmaster als Nachweis zweier Unterrichtsfächer bzw. als Nachweis zur Fachdidaktik zweier Unterrichtsfächer ein einfacher Ausdruck aus dem Online-Studierendeportal meiner Universität einreichen? (Ich studierte nicht an UHH, so dieser ist wahrscheinlich nicht mit dem „Leistungskontoausdruck“ identisch, nur ähnlich, wie er). Auf diesem Online-Ausdruck stehen weder Unterschrifte noch offizielle Stempel, lediglich der Name der Uni, und Angaben zur erbrachten Leistungen (Name der Verantstaltung, Note und Name der Unterrichtsperson). Ist das okay so, oder muss ich es offizieller machen?

    Ich danke im Voraus.

    Louis

  9. LajVin sagt:

    Hallo alle,

    wieder eine Frage. Darf ich zur Einschreibung ins Lehramtsmaster als „Nachweis zweier Unterrichtsfächer“ und als „Nachweis zur Fachdidaktik zweier Unterrichtsfächer “ ein einfacher Ausdruck aus dem Online-Studierendenportal meiner Uni einreichen? Ich studierte nicht an UHH, so ist er wahrscheinlich nicht mit dem Leistungskontoausdruck identisch, nur ähnlich wie er. Es handelt sich um um einen einfachen Leistungsnachweis, auf dem weder Stempel, noch handschriftliche Unterschrifte stehen, lediglich die Name der Universität und Angaben zur erbrachten Leistungen. (Name der Verantstaltung, Note, LP, und Name der Unterrichtsperson.). Weißt jemand ob es so auch okay ist, oder ob ich es doch offizieller machen müsste?

    Ich danke im Voraus.

    Louis

  10. Melina Hötzsch sagt:

    Lieber Louis,

    dein Transcript of Records aus deinem vorherigen Bachelor-Studiengang reicht als Nachweis für das Praktikum aus, wenn in diesem vermerkt ist, dass du ein Praktikum absolviert hast. Sollte das Praktikum nicht als Leistung in dem Transcript auftauchen, benötigst du einen anderen Nachweis z.B. in Form einer Praktikumsbescheinigung von der jeweiligen Schule.

    Externe Bewerber brauchen zur Immatrikulation ein Transcript of Records zum Beleg der in der Online-Bewerbung angegebenen Teilnoten je Teilstudiengang, sofern diese im Bachelorzeugnis nicht ausgewiesen sind. Wenn sie ausgewiesen sind, reicht das Zeugnis. Beides muss amtlich beglaubigt sein (das Transcript geht natürlich auch im Original) – für UHH-Bewerber muss der Leistungskontoausdruck nicht beglaubigt sein. Unter folgendem Link findest du eine CheckListe in der dies nocheinmal übersichtlich dargestellt ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/formulare-informationsmerkblaetter/checkliste-master-la.pdf

    Viele Grüße
    Melina

  11. LajVin sagt:

    Liebe alle,

    danke für die Antworten bisher. Jetzt eine andere Frage: muss man die Latinumkenntnisse zur Einschreibung in alle MEd an Gymnasien nachweisen, oder nur für das Fach Religion? Das wurde nicht, ich meine, eindeutig in der Checkliste gemacht.

    Danke,

    Louis

  12. LajVin sagt:

    Hallo,

    kann ich meine Fachdidaktische bzw. schulpraktische Studien mit Leistungen aus dem bereits angefangenen MEd nachweisen? (im BA musste ich weder Fachdidaktik studieren, noch Schulpraktikum absolvieren). Wenn ja, wie viele LP sind dazu benötigt?

    Louis

  13. Avatar-Foto Birte Schelling sagt:

    Lieber Louis,

    Ein Nachweis der Lateinkenntnisse ist bei der Einschreibung für den Master of Education nur für das Unterrichtsfach Evangelische Religion im M.Ed. Lehramt an Gymnasien nötig.

    Deine zweite Frage habe ich im Campus-Center Forum beantwortet, wo Du sie ebenfalls gestellt hast: https://www.cc-forum.uni-hamburg.de/forum/viewtopic.php?f=6&t=5195

    Beste Grüße,
    Birte Schelling

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