Lehramt studieren an der Universität Hamburg

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Masterarbeit/Referendariat

05. Januar 2015 fetx384 Ein Kommentar

Hallo,
ich habe zwei organisatorische Fragen, die sich daher ergeben, dass ich vorher schon an einer anderen Universität studiert habe und etwas schneller zum Abschluss möchte. Mein Plan ist, den Master ab WiSe15/16 in zwei Semestern zu absolvieren und anschließend nahtlos ins Referendariat zu gehen.
1. Ist es grundsätzlich möglich (wegen der Zeugnisfristen) im Juli Abschluss zu machen und zum 1.August das Referendariat zu beginnen? Wenn ja, wie könnte das aussehen? Ich brauche definitiv zwei Semester um alle Scheine zu machen.

2. Möchte ich meine Masterarbeit vorziehen, sodass ich sie gegen Ende meines Bachelors beginne und mit Beginn des Masters abgebe – sodass genügend Zeit zur Korrektur bleibt. Ist für diesen Fall irgendeine Art von Sonderregelung möglich?

Schon mal im Voraus herzlichen Dank,
Anne-K. Thumm

Informationsveranstaltung zum Übergang vom Master of Education in den Vorbereitungsdienst/Informationen zur Masterarbeit und zur mündlichen Prüfung

04. Januar 2015 fekx869 2 Kommentare

Hallo,

ich wollte mich mal erkundigen, ob es in diesem Jahr auch wieder eine Infoveranstaltung zum Übergang vom Master of Education in den
Vorbereitungsdienst und zur Masterarbeit und der mündlichen Prüfung geben wird?

Ich schreibe nämlich im kommenden SoSe meine Masterarbeit und wollte mich erkundigen, ob es fern von allen Informationen unter http://www.lehramt.uni-hamburg.de und der ZPLA-Homepage auch noch einmal eine gezielte Beratung im ZPLA gibt, so ähnlich wie es 2013 Beratungen zur Bachelorarbeit in Kleingruppen im ZPLA gegeben hat.

Sofern keine Infoveranstaltungen vorgesehen sind, wollte ich an dieser Stelle fragen, bis wann man sich spätestens (im Sinne des Zeitstrahls und den dort angegebenen Fristen) zur Masterarbeit anmelden soll (es heißt zwar immer ab März, bedeutet das nun genau am 1.03.2015 die Anmeldung im ZPLA abzugeben, oder was)?

Beste Grüße!

Korrekturzeit Masterarbeit

30. September 2014 Juliane Ein Kommentar

Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie viel Zeit Erst- und Zweitkorrektor offiziell für die Korrektur der Masterarbeit haben.
Diese Info steht leider nicht auf dem Merkblatt für die MA und ich kann sie auch sonst nirgends finden.
Danke im Voraus!!

Vollzeitarbeiten während der Masterarbeit?

25. August 2014 Marten Ein Kommentar

Moin an Alle,

im kommenden Semester, mein 5. Fachsemester im Master Lehramt an Sonderschulen, möchte ich NUR meine Masterarbeit weiter schreiben. Titel, Professoren, etc. sind schon fest. Die MA-Arbeit wird in den kommenden Wochen angemeldet. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, von einer Werksstudenten-Stelle zu einer Vollzeit-Festanstellung.
Ich würde gerne einem Vertrag zum 01.10.2014 Zusagen.
Frage:
Muss ich mich dann jetzt als Teilzeitstudent immatrikulieren oder funktioniert das auch als Vollzeitstudent? Funktioniert das überhaupt?
Ich möchte gerne schon Vollzeit-Arbeiten, nebenbei aber meine Masterarbeit schreiben.
Welche Möglichkeiten habe ich da?
Ich habe gelesen, dass es möglich ist, während der Masterarbeit auch im Teilzeitstudium zu sein:
Die Masterarbeit in § 4 Abs. 4 der Master-LA-PO 2013. D.h. ein Teilzeitstudium ist auch im Semester der Masterarbeit möglich, allerdings verlängert sich die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit dadurch nicht.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!

Liebe Grüße,

Marten

Betreuung Masterarbeit

28. Mai 2014 fejy088 6 Kommentare

Grüßt Euch,

ich will in Kürze mit meiner Masterarbeit beginnen, voraussichtlich interdisziplinär (Erziehungswissenschaft/Medien).

Nun werde ich aus dem Passus der Prüfungsordnung zu in Frage kommenden Betreuern nicht ganz schlau. Dort ist von der Gruppe der Hochschullehrer bzw. habilitierten Wissenschaftlern die Rede.

Ich habe einen Betreuer in Aussicht, der mein Thema mit viel Interesse betreuen würde. Allerdings ist dieser nur „nicht-promovierter, befristet angestellter wissenschaftlicher Mitarbeiter“. Im Bereich Germanistik darf er schon mal generell keine Masterarbeiten betreuen, weder als Erst-, noch als Zeitbetreuer.
Kann mir jemand sagen, ob das in den Erziehungswissenschaften genauso ist? Bzw. gibt es irgendwie Möglichkeiten, ihn als Betreuer zu haben, auf welchen (Um-)Wegen auch immer?

Vielen Dank schon mal,
Melanie

Prüfungsordnung/Masterarbeit

22. April 2014 fejx392 Ein Kommentar

Hallo,

ich habe eine Frage zur Anmeldung der Master-Arbeit bzw. dem M.Ed. Studiengang. Ich hätte gerne möglichst viel Zeit zur Bearbeitung der Master-Arbeit und überlege, alles, was ich vorher fertig kriegen kann, vor dem vierten Semester zu belegen. Allerdings meine ich, mal gehört zu haben, dass man nicht „einfach nur“ die Bachelor- oder Master-Arbeit schreiben darf, sondern dass man nebenher noch andere Veranstaltungen in anderen regulären, zum Abschluss dazugehörenden Modulen besuchen muss, dass man also noch nicht alles andere abgeschlossen haben darf. Stimmt das oder darf ich auch im 1.-3. Semester „alles andere“ abarbeiten und im 4. Semester als einziges das Abschlussmodul belegen, also die Master-Arbeit schreiben? Bzw. wann muss ich die Master-Arbeit anmelden?

Danke für die Hilfe schon einmal
Julie

Neue BA- und MA- Prüfungsordnung

24. Januar 2014 Alexander Limmer 3 Kommentare

Liebe Studierende,

es gibt zum WiSe 2013/14 eine neue und für alle (außer für Studierende des Lehramts an Beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften) geltende Prüfungsordnung für die BA- und MA-Lehramtsstudiengänge.

Aber, so fragt Ihr Euch jetzt vielleicht, was ändert sich denn eigentlich genau in meinem Studium? Es gibt vier Punkte, die Euch besonders interessieren dürften:

1. Modulfrist überschritten, was mache ich nun? Man muss seine Module nicht mehr in einer Modulfrist abschließen. Natürlich habt Ihr dann immer noch Eure drei normalen Prüfungsversuche, die auch wahrgenommen werden müssen. Solltet Ihr aber mit einem Modul vor dem WiSe 13/14 gestartet haben, gilt für dieses eine nette Übergangsregelung mit sogar ganzen vier Prüfungsversuchen, vorausgesetzt es lag vor dem Beginn des WiSe 13/14 mindestens ein Prüfungsversuch vor.

2. Ich würde gerne bei meiner mündlichen MA-Prüfung beide Prüfer aus einem anderen Fach als Erziehungswissenschaft haben, geht das? Ja, das geht, wenn Du Deine Masterarbeit beispielsweise in Deinem ersten Unterrichtfach schreibst, darf der zweite mündliche Prüfer auch aus dem Fach kommen, wenn er denn eine erziehungswissenschaftliche Qualifikation besitzt. Wenn Ihr das in Anspruch nehmen wollt, reicht ein formloser Antrag beim ZPLA.

3. Ich werde während der Abschlussarbeit schwerwiegend krank. Kriege Ich dann zusätzliche Zeit eingeräumt? Ja, auch das hat sich wohlwollend geändert. Wenn Du ein ärztliches Attest vorlegen kannst, ist die Beantragung einer Verlängerung problemlos machbar. Die Verlängerung darf allerdings nicht mehr als die Hälfte Deiner ursprünglichen Bearbeitungszeit betragen.

4. In welchen Teilbereich fließt eigentlich meine Note aus dem Kernpraktikum ein? Die Note des Kernpraktikums fließt nun in die Note des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft ein.

Die neuen Prüfungsordnungen findet Ihr hier: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/lehramt.html. Es gibt hinsichtlich der neuen Prüfungsordnungen auch eine interessante Mitteilung des ZPLA: http://www.uni-hamburg.de/zpla/aktuelles/detail.html?1387178728.

Frist Masterarbeit und Teilzeit

20. Januar 2014 fesy019 2 Kommentare

Hallo! Ich bin im dritten Mastersemester LA und habe zur Zeit so viel mit meinen Hausarbeiten zu tun, dass ich meine Masterarbeit noch ein wenig hinauszögern, eventuell sogar um ein Semester verschieben möchte.
Deshalb gleich zwei Fragen:
– gibt es eine verbindliche Anmeldefrist für die Masterarbeit im Lehramtsstudium?
– kann ich mich für das letzte (bzw. das 4. und ein verlängerndes 5.) Mastersemester noch für ein Teilzeitstudium anmelden?
Herzliche Grüße und vielen Dank

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