Liebes Team vom Lehramtsblog,
ich habe ein Problem: Ich habe gerade im Schreiben des ZPLA gelesen, dass die Bachelorarbeit bis zum 1. Juni angemeldet sein sollte. Ich kann durch die neue Studienordnung die Arbeit bis dahin aber nicht anmelden. Ich habe zwar z. Zt. 127 CP gesammelt, aber ich habe in einem Modul in Behindertenpädagogik, das für die Anmeldung abgeschlossen sein muss, noch nicht die Modulprüfung abgelegt. Ich muss darin eine Hausarbeit am 31.5 abgeben und viel früher schaffe ich das nicht. Eigentlich hatte ich geplant, nach der Abgabe dieser Hausarbeit in Ruhe mein Thema (es steht in groben Zügen) mit den beiden Dozenten (die habe ich wahrscheinlich schon) zu besprechen und die Arbeit dann Ende Juni anzumelden. Klappt dann der Übergang nicht? Ich habe wenig Lust wegen der Bürokratie nicht in den Master zu kommen.
Liebe Grüße